Zuschuss zum Musikertreffen

Füreinander da sein

Wir freuen uns über jede und jeden, die unser Treffen bereichern, und bemühen uns, eine Teilnahme am Musikertreffen auch bei finanziellen Engpässen möglich zu machen! Alle Teilnehmenden sind eingeladen, über ihren eigenen Teilnehmerbeitrag hinaus einen freien Betrag für andere Teilnehmende zu spenden. Wenn es dir gerade möglich ist, runde deinen Beitrag gerne auf, um andere bei ihrer Teilnahme zu unterstützen!

Zuschuss beantragen

Wem es aufgrund finanzieller Verhältnisse schwer fällt, den gesamten Teilnehmerbetrag aufzubringen, darf die gegenseitige Hilfe gern in Anspruch nehmen und einen Zuschuss beantragen. Melde dich, wenn das für dich die einzige Möglichkeit wäre, trotzdem dabei zu sein! Der Zuschuss besteht aus zweckgebundenen Finanzmitteln des Christlichen Musikertreffens e.V. zugunsten bedürftiger Teilnehmer/innen. Er soll eingeladenen Musikern/rinnen die Teilnahme am Musikertreffen ermöglichen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, den gesamten Teilnehmerbeitrag aufzubringen.

Entscheidung über die Antragstellung

Die finanziellen Reserven des Christlichen Musikertreffens e.V. werden durch den Verein verwaltet. Eingeladene Teilnehmer/innen können einen Antrag auf einen Zuschuss zu ihrem Teilnehmerbeitrag stellen. Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt nach Treu und Glauben. Der Verein entscheidet mit einfacher Mehrheit…. 

Voraussetzung für die Erteilung eines Zuschusses

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Einladung vorliegen, d.h. der Antragsteller/die Antragstellerin Musiker/in ist (professionell/semiprofessionell) und seine/ihre Musik überregional ausübt.

Ein Antrag auf Zuschuss muss auf dem entsprechenden Kontakt-Formular zeitgleich mit der Anmeldung eingereicht werden. Der Antragsteller / die Antragstellerin versichert dem Musikertreffen e.V., dass er/sie nicht in der Lage ist, die Mittel für den Teilnehmerbeitrag aus den eigenen finanziellen Mitteln aufzubringen.

Fristgerechte Einreichung des Antrags

Der Antrag zum Zuschuss muss mit der Anmeldung bis zum 1. Dezember dieses Jahres erfolgen. Der Antrag wird zeitgleich mit der Anmeldung fällig und kann ab Mitte Oktober mit der Anmeldung ausgefüllt werden.